
In sicherheitsrelevanten Gebäuden wie Justizvollzugsanstalten, Jugendarrestanstalten, Polizeistationen und Gerichts- sowie Justizbauten muss die Beleuchtung höchsten sicherheits- und brandschutztechnischen Anforderungen gerecht werden. Dazu gehören der Schutz vom Personal, Inhaftierten und Sachwerten, das Vermeiden von Schäden und die Begrenzung von Kosten. Leuchten höherer Schutzart mit einer vandalismusgeschützten Ausführung aller gefährdeten Teile erfüllen diese Anforderungen.